Das DLT Pilot Regime ist eine Pilotregelung für den Betrieb von Marktinfrastrukturen auf Basis der Distributed-Ledger-Technologie („DLT“). Es ist eine EU-weite Regelung, welche im März 2023 in Kraft trat und als temporäre „Regulatory Sandbox“ für den Handel und die Abwicklung von Finanzinstrumenten auf Basis der DLT dienen soll.
Das DLT Pilot Regime ist Teil des „Digital Finance Packages“ der europäischen Kommission. Eine weitere Maßnahme des Digital Finance Packages ist z. B. MiCAR.
Das DLT Pilot Regime unterscheidet zwischen drei Ausgestaltungsformen in der Erlaubniserteilung:
1. Dezentrales Handelssystem: DLT MTF
2. Dezentrales Abwicklungssystem: DLT SS
3. Dezentrales Handels- und Abwicklungssystem: DLT TSS
Im Rahmen des DLT Pilot Regimes können Aktien, Anleihen und weitere zugelassene Fremdkapitalinstrumente sowie OGAWs direkt mit Hilfe von DLT (z.B. einer Blockchain) gehandelt und abgewickelt werden. Anträge zum Erhalt einer Erlaubnis können seit dem 23. März 2023 gestellt werden. Genehmigungen werden durch die zuständigen Behörden für einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren erteilt.
Derzeit können DLT-basierte Finanzprodukte nicht über regulierte Börsen und multilaterale Handelssysteme angeboten werden, sondern lediglich außerhalb von geregelten Märkten. Dies hat zur Folge, dass die Sicherheit und Transparenz von sog. Security Token für den organisierten Handel bislang nicht gewährleistet werden kann. Das Ziel des DLT Pilot Regimes ist deshalb die rechtssichere Erprobung der DLT im Kapitalmarkt zur Evaluierung von Chancen und Risiken und, ob DLT für den dauerhaften Einsatz in Kapitalmärkten geeignet ist.
Im Rahmen des DLT Pilot Regimes können sogenannte „DLT-Finanzinstrumente“ gehandelt und abgewickelt werden. Als DLT-Finanzinstrumente gelten Finanzinstrumente, die mit Hilfe eines Distributed Ledgers emittiert, übertragen und gespeichert werden. Da es sich beim DLT Pilot Regime um ein Pilotprojekt handelt, beschränkt sich dieses derzeit auf die folgende DLT-Finanzinstrumente und Schwellwerte:
1. Aktien mit einer Marktkapitalisierung von maximal EUR 500 Mio.
2. UCITs / OGAWs mit einem Marktwert von max. EUR 500 Mio.
3. Anleihen und sonstige Schuldtitel mit einem Emissionsvolumen von max. EUR 1 Mrd.
Der Gesamtwert der DLT-Finanzinstrumente, die auf der DLT-Marktinfrastrukturgehandelt und / oder abgewickelt werden dürfen, darf zudem sechs Milliarden Euro bei initialer Zulassung der DLT-Finanzinstrumente sowie neun Milliarden Euro während Laufzeit der DLT-Finanzinstrumente nicht überschreiten.
Insbesondere für die folgenden Parteien könnte sich ein Eintritt in das DLT Pilot Regime lohnen:
1. Multilaterale Handelssysteme („MTFs“);
2. Zentralverwahrer („CSDs“);
3. Anlagevermittler;
4. Organisierte Handelssysteme („OTFs“);
5. Börsen;
6. Kryptowertpapierregisterführer;
7. Fintechs, die im Bereich Kryptowerte aktiv sind.
Natürlich gibt es viele weitere Unternehmen, für welche sich das DLT Pilot Regime nutzen könnte. Ein Nutzen ist immer basierend auf dem individuellen Geschäftsmodell zu evaluieren. Hierbei unterstützt Sie FinPlanet gerne.
Das DLT Pilot Regime unterscheidet unter den nachfolgenden Erlaubnistatbeständen:
Multilaterale DLT-Handelsfazilitäten („DLT MTF“):
Ein DLT MTF ist ein multilaterales Handelssystem, das von einer Wertpapierfirma oder einem Marktbetreiber betrieben wird, der gemäß MiFID II zugelassen ist und dem im Rahmen der DLTR eine besondere Genehmigung erteilt wurde.
DLT-Abwicklungssysteme („DLT SS“):
Ein DLT SS ist ein von einem autorisierten Zentralverwahrer („CSD“) betriebenes Abwicklungssystem, welchem im Rahmen des DLT Pilot Regimes die Möglichkeit geboten wird, von Ausnahmeregelungen in Bezug zur CSD-Verordnung Gebrauch zu machen.
DLT-Handels- und Abwicklungssysteme („DLT TSS“):
Ein DLT-TSS gilt als multilaterales Handelssystem und als Wertpapierabwicklungssystem, das die erbrachten Dienstleistungen von einem DLT MTF und einem DLT SS kombiniert und von einem Marktbetreiber oder einer Wertpapierfirma sowie einem Zentralverwahrer betrieben wird.
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