Glossar

Begriff

Beschreibung

BAIT
„BAIT“ steht für „Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT“. Bei BAIT handelt es sich um ein regulatorisches Rahmenwerk in Deutschland, welches regulierten Unternehmen (z.B. Banken) bestimmte Anforderungen in Bezug zum Umgang mit IT und IT-Sicherheit vorschreibt.
Bitcoin
Bitcoin war im Jahr 2009 die erste Kryptowährung, die auf den Markt kam. Heute hat sie noch immer die höchste Marktkapitalisierung und wird von vielen Marktteilnehmern als Zahlungsmittel akzeptiert.
Blockchain
Eine Blockchain entsteht durch die Aneinanderreihung vieler Datenblöcke. Diese Blöcke werden kryptographisch miteinander verkettet (engl. „chain“=Kette). Die gespeicherten Daten sind dadurch unveränderlich und in der Zeitfolge nachvollziehbar protokolliert. Durch die Dezentralität ist die Blockchain wie ein verteiltes Hauptbuch ohne zentrale Instanz und die einzelnen Blöcke kann man sich wie die Seiten dieses Hauptbuches vorstellen.
Coin
Coins sind auf den jeweiligen Blockchains das Zahlungsmittel. Sie entstehen im Rahmen der Konsensmechanismen.
DEX
DEX steht für „Decentralized Exchange“. DEXs sind dezentralisierte Marktplätze, die nicht auf Drittanbieter angewiesen sind, welche das Geld der Kunden verwahren. Stattdessen findet der Handel direkt zwischen den Kunden (Peer-to-Peer) in Form von Transaktionen statt. Dadurch müssen Assets keiner dritten Partei anvertraut werden und die Kunden können beim Handel anonym bleiben. Auch die Sicherheit ist gewährleistet, da das Netzwerk auf viele Server verteilt ist. Die bekannteste DEX ist Uniswap.
DLT
„DLT" steht für „Distributed Ledger Technology". Ein Distributed Ledger („verteiltes Kontenbuch“) ist eine dezentrale Datenbank, welche allen Netzwerkteilnehmern die gleichen Lese- und Schreibberechtigung erlaubt und gleichzeitig manipulationssicher ist. So können beispielsweise Kontostände ohne vertrauenswürdige Instanz wie einer Bank dezentral geführt werden. Die Distributed-Ledger-Technology wird am häufigsten über Blockchains umgesetzt. Daher wird DLT und Blockchain von Vielen als Synonym verwendet.
DLT MTF
Ein DLT MTF ist ein multilaterales Handelssystem, das von einer Wertpapierfirma oder einem Marktbetreiber betrieben wird, der gemäß MiFID II zugelassen ist und dem im Rahmen der DLTR (auch genannt „DLT Pilot Regime“) eine besondere Genehmigung erteilt wurde.
DLT Pilot Regime
Das DLT Pilot Regime ist eine Pilotregelung für Marktinfrastrukturen auf Basis der Distributed-Ledger-Technologie („DLT“). Es ist eine europaweit gültige Regelung, welche im März 2023 in Kraft trat und als temporäre „Regulatory Sandbox“ für den Handel und / oder die Abwicklung von Finanzinstrumenten auf Basis der DLT dienen soll. Im Rahmen des DLT Pilot Regimes können Aktien, Anleihen und weitere zugelassene Fremdkapitalinstrumente sowie OGAWs direkt über die Blockchain gehandelt und abgewickelt werden.
DLT SS
Ein DLT SS ist ein von einem autorisierten Zentralverwahrer („CSD“) betriebenes Abwicklungssystem und bietet die Möglichkeit, im Rahmen des DLT Pilot Regimes Ausnahmen von den Barabwicklungsregeln der CSD-Verordnung zu beantragen und innovative Lösungen in Bezug auf Geschäftsbankgeld oder „E-Geld-Token“ zu entwickeln.
DLT TSS
Ein DLT TSS ist eine der drei Ausgestaltungsformen des DLT Pilot Regimes. Ein DLT TSS kann zwei Formen annehmen. Entweder ein DLT MTF, das die Dienste eines DLT MTF und eines DLT-SS kombiniert und von einer Wertpapierfirma betrieben wird, oder ein DLT SS, das die Dienste eines DLT MTF und eines DLT SS kombiniert und von einem Zentralverwahrer mit bestimmten Merkmalen betrieben wird.
DeFi
„DeFi“ steht für „Decentralized Finance“. Hier werden die technischen Prozesse von Finanzdienstleistungen dezentral über Smart Contracts abgebildet. Ein Beispiel für DeFi-Anwendungen ist die DEX.
E-Geld
E-Geld ist jeder elektronisch – auch magnetisch – gespeicherte monetäre Wert in Form einer Forderung gegenüber dem Emittenten, der gegen Zahlung eines Geldbetrages ausgestellt wird, um damit Zahlungsvorgänge durchzuführen, und der auch von anderen Personen als dem Emittenten angenommen wird (vgl. §1 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)).
ETP
ETP steht für „Exchange Traded Product“. ETP ist der Überbegriff für börsengehandelte Finanzprodukte. Darunter fallen neben den inzwischen sehr verbreiteten ETFs (bilden i.d.R. Aktienindizes ab) auch ETCs (bilden Rohstoffmärkte ab) und ETNs (Wertpapiere in Form von Schuldverschreibungen). Jedoch spielen ETPs auch in der Kryptowelt eine wichtige Rolle. Durch ETPs können Anleger in Kryptowährungen investieren, ohne diese selbst halten zu müssen. Seit einigen Jahren gehören Krypto-ETPs zu den beliebtesten Finanzprodukten an den Börsen.
Eigenhandel
Bei dem Eigenhandel handelt es sich um einen Erlaubnistatbestand nach dem Kreditwesengesetz (bzw. Wertpapierinstitutsgesetzt). Die Erlaubnis des Eigenhandels ermöglicht Marktteilnehmer Handel mit Finanzinstrumenten zu betreiben, bei welcher der Eigenhändler auf eigene Rechnung agiert, d.h. die Gegenpartei für Kauf- oder Verkaufsträgen darstellt.
Elektronisches Wertpapier
Ein Wertpapier kann auch als elektronisches Wertpapier begeben werden. Ein elektronisches Wertpapier wird dadurch begeben, dass der Emittent an Stelle der Ausstellung einer Wertpapierurkunde eine Eintragung in ein elektronisches Wertpapierregister bewirkt (vgl. § 2 Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG)).
Embedded Finance
Unter dem Begriff „Embedded Finance” versteht man die Integration von Finanzdienstleistungen in nicht-finanzielle Anwendungen oder Plattformen.
Ethereum
Ethereum ist eine Open-Source-Blockchain die vor allem Smart Contracts unterstützt. Die 2015 gelaunchte Blockchain ist die Grundlage zahlreicher Kryptowerte und vor allem für die eigene Währung Ether (ETH) bekannt. Ethereum ist wurde in 2022 von „Proof of Work“ auf „Proof of Stake“ umgestellt.
FinTech
Der Begriff „FinTech“ steht für die Kurzform der Bezeichnung „Financial Technology“. Im Allgemeinen beschreibt dieser Begriff Unternehmen, die innovative, technologiebasierte und mit dem Thema „Finanzen“ in Zusammenhang stehende Anwendungssysteme anbieten. Hierbei handelt es sich zwar oft um sogenannte „Start-ups“ oder „Scale-Ups“, dies ist jedoch keine zwingende Voraussetzung. Auch bereits etablierte Unternehmen verwenden innovative Technologien und können unter den Begriff „FinTech“ fallen. Thematisch deckt der Begriff „FinTech“ in seiner praktischen Verwendung eine Vielzahl verschiedener technologiebasierter Geschäftsmodelle ab, unter anderem – aber keineswegs beschränkt auf – Aktivitäten in Verbindung mit Künstlicher Intelligenz, Distributed Ledger Technologie oder Schnittstellen in einer Open Banking-Umgebung.
FinTution
Der Begriff „FinTution“ ist ein Neologismus, der sich aus den Wörtern „FinTech“ und „Finanical Institution“ zusammensetzt. Er beschreibt Unternehmen, welche das Beste aus beiden Welten vereint. Der Begriff wurde von FinPlanet geprägt, welches durch seine Beratung eine Symbiose zwischen FinTechs und traditionellen Finanzinstitution schafft.
Finanzkommissionsgeschäft
Bei dem Finanzkommissionsgeschäft handelt es sich um einen Erlaubnistatbestand nach dem Kreditwesengesetz (bzw. Wertpapierinstitutsgesetzt). § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 KWG definiert das Finanzkommissionsgeschäft als die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung. Der Tatbestand des Finanzkommissionsgeschäfts ist demnach erfüllt, wenn: Finanzinstrumente im eigenen Namen für fremde Rechnung angeschafft und/oder veräußert werden.
Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG)
Das Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das im Wertpapierrecht den Wertpapierhandel mit elektronischen Wertpapieren ermöglicht und im Juni 2021 in Kraft trat. Das eWpG unterscheidet zwischen elektronischen Wertpapieren, welche in einem zentralen Register geführt werden (Zentralregisterwertpapieren) und elektronische Wertpapiere, welche in einem Kryptowertpapierregister geführt werden (Kryptowertpapiere).
ICO
ICO steht für „Initial Coin Offering“. Bei einem ICO werden neue Kryptowerte auf den Markt gebracht und damit dem Handel zu Verfügung gestellt. Dies dient in der Regel der Finanzierung, da das eingesammelte Kapital direkt dem hinter dem Coin stehenden Unternehmen zufließt.
KWG
KWG steht für „Gesetz über das Kreditwesen“. Das KWG gilt für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute. Zudem unterliegen Kryptoverwahrer und Kryptowertpapierregisterführer dem KWG.
Konsensmechanismus
Durch Konsensmechanismen wird verhindert, dass dezentrale Datenbanken manipuliert werden können. Der Konsensmechanismus stellt somit Einigkeit unter allen Netzwerkteilnehmern her. Beim Bitcoin bspw. über die jeweiligen Transaktionen und den daraus resultierenden Kontoständen der einzelnen Wallets. Die gängigen Konsensmechanismen sind „Proof of Work“ und „Proof of Stake“.
Kryptobörse
Eine Kryptobörse ist eine Börse, an der Kryptowerte, insbesondere Kryptowährungen gehandelt werden können.
Kryptofondsanteil
Nach Inkrafttreten des eWpG im Juni 2021 wurde dies vom deutsche Gesetzgeber im Juni 2022 mit der Verordnung über Kryptofondsanteile („KryptoFAV“) erweitert. Die Neuregelung ermöglicht es den Anbietern von Investmentfonds, elektronische Anteilscheine künftig auch durch Eintragung in eine Kryptowertpapierregister als sogenannte Kryptofondsanteile zu begeben.
Kryptografie
Kryptografie ist die Wissenschaft der Geheimhaltung von Informationen. Hierfür werden Daten mit Hilfe eines Algorithmus verschlüsselt, sodass sie für Unbefugte nicht zu verstehen sind. Kryptographie wird bei Kryptowährungen beispielsweise zur Freigabe von Transaktionen oder auch im Proof of Work angewendet.
Kryptoverwahrgeschäft
Durch das Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur vierten EU-Geldwäscherichtlinie wurde das Kryptoverwahrgeschäft als neue Finanzdienstleistung in das KWG aufgenommen. Es definiert das Kryptoverwahrgeschäft als „die Verwahrung, die Verwaltung und die Sicherung von Kryptowerten oder privaten kryptografischen Schlüsseln, die dazu dienen, Kryptowerte zu halten, zu speichern und zu übertragen, für andere“ (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 6 KWG).
Kryptowert
Bei Kryptowerten handelt es sich um digitale Vermögenswerte. Kryptowerte umfassen unter anderem Kryptowährungen, Security Token Sui Generis und Utility Token. Gemäß KWG sind Kryptowerte als Finanzinstrumente zu sehen (§ 1 Abs. 11 Satz Nr. 10 KWG). Das KWG definiert Kryptowerte als „digitale Darstellungen eines Wertes, der von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde oder garantiert wird und nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzt, aber von natürlichen oder juristischen Personen aufgrund einer Vereinbarung oder tatsächlichen Übung als Tausch- oder Zahlungsmittel akzeptiert wird oder Anlagezwecken dient und der auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert und gehandelt werden kann“.
Kryptowertpapier
Ein Kryptowertpapier ist ein elektronisches Wertpapier gemäß dem eWpG, das in ein Kryptowertpapierregister eingetragen wird.
Kryptowertpapierregisterführung
Bei der Kryptowertpapierregisterführung handelt es sich um einen Erlaubnistatbestand nach dem KWG für die Erlaubnis zum Agieren als Kyptowertpapierregisterführer. Ein Kryptowertpapierregisterführer ist neben weiteren Aufgaben verantwortlich (wie der Name bereits sagt) für die Führung des Registers eines elektronischen Wertpapiers gemäß eWpG, welches als Kryptowertpapier klassifiziert.
Kryptowährung
Bei Kryptowährungen handelt es sich um eine Art von Kryptowerten gemäß KWG, welche ein digitales Zahlungsmittel auf der Grundlage eines Blockchain-Systems abbilden. Kryptowährungen sind von anderen Kryptowerten bzw. digitalen Vermögensgegenständen wie z.B. Security Token Sui Generis oder Utility Token abzugrenzen.
MaRisk
„MaRisk“ seht für „Mindestanforderungen an das Risikomanagement“. Die MaRisk sind das zentrale Regelwerk der qualitativen Bankenaufsicht. Auf Grundlage des § 25a KWG geben sie einen flexiblen und praxisnahen Rahmen für die Ausgestaltung des Risikomanagements in den Instituten vor.
MiCAR
Bei der Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCA bzw. MiCAR) handelt es sich um eine europäische Regulierung in Bezug auf Kryptowerte, welche am 20.04.2023 vom europäischen Parlament als Teil des am 24.09.2020 veröffentlichten europäischen „Digital Finance Packages“ der europäischen Kommission verabschiedet wurde. Die Verordnung deckt Kryptowerte ab, die derzeit nicht durch die bestehende Finanzdienstleistungsgesetzgebung reguliert werden. Zu den wichtigsten Bestimmungen für diejenigen, die Kryptowerte (einschließlich Asset-Reference-Tokens und E-Geld-Tokens) ausgeben und handeln, gehören Transparenz, Offenlegung, Autorisierung und Überwachung von Transaktionen. Der neue Rechtsrahmen wird die Marktintegrität und Finanzstabilität unterstützen, indem er öffentliche Angebote von Krypto-Assets reguliert und sicherstellt, dass Verbraucher besser über die damit verbundenen Risiken informiert werden.
MiFID II
MiFID II bezeichnet, das Akronym für die englische Bezeichnung Markets in Financial Instruments Directive der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente, kurz Finanzmarktrichtlinie. Es ist eine Richtlinie der Europäischen Union (EU) zur Harmonisierung der Finanzmärkte im europäischen Binnenmarkt. Sie löst seit 3. Januar 2018 die Richtlinie 2004/39/EG über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID I) ab.
NFT
NFT steht für „Non Fungible Token“ und ist die Bezeichnung für digitale Güter, die sich in erster Linie durch ihre Einzigartigkeit auszeichnen. Gespeichert werden NFTs auf der Blockchain. Dadurch sind die Eigentumsverhältnisse an dem Asset eindeutig und fälschungssicher, was verschiedenste Anwendungsmöglichkeiten eröffnet. Hinter einem NFT können sich viele Dinge wie Bilder, Musik, Videos oder Dokumente verstecken.
NPP
„NPP“ steht für „Neu-Produkt-Prozess“. Bei einem NPP handelt es sich um einen regulatorisch geforderten Prozess, den regulierte Institute gemäß MaRisk AT 8.1 durchzuführen haben, bevor diese ein neues Produkt bzw. eine neue Dienstleistung anbieten oder in einen neuen Markt eintreten wollen. Ein NPP dient insbesondere dazu die mit dem Vorhaben verbundenen Prozesse zu analysieren, notwendige Strukturen aufzubauen und Risiken zu analysieren.
Private Key
Der private Schlüssel („Private Key“) ist der zweite Teil des Schlüsselpaares eines Wallets. Dieser muss zwingend geheim gehalten werden. In der Blockchain-Technologie wird der Private Key in der Wallet des Nutzers gespeichert. Es wird sichergestellt, dass nur mit dem richtigen Private Key auf das Guthaben zugegriffen werden kann, welches an die öffentliche Adresse (Public Key) gesendet wurde. Es gibt technisch keine Möglichkeit, einen verlorengegangenen Private Key wieder herzustellen.
Public Key
Im Kontext der Blockchain-Technologie ist der Public Key eine öffentliche Netzwerkadresse, an die man die jeweilige Kryptowährung senden kann. Sie ist vergleichbar mit einer IBAN. Für jeden Nutzer wird ein Schlüsselpaar aus Public und Private Key erstellt. Dadurch wird die Sicherheit der geschützten Daten gewährleistet.
Scale-Up
Scale-Up ist eine Bezeichnung für den aktuellen Stand, in dem sich ein Unternehmen in seinem Wachstumszyklus befindet. Ein Scale-Up ist ein Unternehmen, das sein Produkt bereits erfolgreich am Markt platziert hat und bewiesen hat, dass es wirtschaftlich sein kann. Sobald ein Unternehmen als Scale-Up gilt, gilt dieses nicht mehr als Start-Up.
Security Token sui Generis
Security Token sui Generis sind tokenisierte Vermögensanlagen auf Basis der Blockchain-Infrastruktur. Sie ermöglichen es Emittenten, Wertpapiere als Token an Investoren auszugeben. Regulatorisch werden Security Token wie Wertpapiere behandelt, zur Abwicklung werden allerdings keine Intermediäre benötigt.
Smart Contract
Smart Contracts sind automatisierte Verträge, die auf einem Computerprogramm basieren. Sie folgen der einfachen „Wenn-Dann“-Logik und sind dafür da, Abläufe im Geschäftsleben rechtssicher zu automatisieren. Smart Contracts bauen auf der Blockchain-Technologie auf und sind daher transparent, fälschungssicher und auf keine dritte Partei angewiesen. So können Vereinbarungen zuverlässig durchgeführt werden, selbst wenn sich die Vertragspartner nicht kennen.
Stable Coin
Stable Coins sind Kryptowerte, die in ihrem Wert an einen „stabilen“ Reservewert wie zum Beispiel den US-Dollar oder Gold gekoppelt sind. Dies wird in der Regel dadurch erreicht, indem man den Stable Coin nach gegebener Marktkapitalisierung durch den Reservewert absichert. Durch Stable Coins sollen die Vorteile von Kryptowerten mit geringer Volatilität kombiniert werden. Die bekanntesten Stable Coins sind USDT (Tether) und USDC.
Start-Up
Start-Up ist eine Bezeichnung für den aktuellen Stand, in dem sich ein Unternehmen in seinem Wachstumszyklus befindet. Ein Start-Up ist ein Unternehmen, das sein Produkt noch nicht erfolgreich am Markt platziert hat und noch nicht bewiesen hat, dass es wirtschaftlich sein kann. Sobald ein Unternehmen die erfolgreiche Platzierung erreicht, gilt dieses nicht mehr als Start-Up, sondern als Scale-Up.
Target Operating Model
Ein Target Operating Model, kurz auch „TOM“, dient der Definition und Dokumentation von künftigen Optimierungsstrategien für Unternehmen und umfasst ggfs. mehrere Dimensionen. Diese können Prozesse, Einsatzfähigkeiten, Personal oder die Infrastruktur des Unternehmens darstellen. Das TOM kann von einer groben Skizzierung einer Strategie bis hin zu einem detaillierten Rahmen, der alle Veränderungstätigkeiten darlegt, reichen. Das TOM stellt die Verbindung zwischen Vision und Strategie und der Organisationsstruktur dar.
Token
Token sind digitale Gegenstände, die vervielfältigt werden können. Anders als Coins basieren Token nicht auf ihrer eigenen Blockchain, sondern werden auf bereits existierenden Blockchains erzeugt. Bekannte Beispiele sind Security Token, Utility Token oder auch NFTs.
Tokenisierung
Im Rahmen der Tokenisierung werden Token mit verschiedenen Rechten ausgestattet. Dies können beispielsweise Eigentumsrechte oder Nutzungsrechte sein.
Utility Token
Als Utility Token gelten gemäß MiCAR Kryptowerte, die als Mittel zur Gewährung des digitalen Zugangs zu Gütern und Dienstleistungen konzipiert sind, die ausschließlich von ihren jeweiligen Emittenten bereitgestellt werden.
Wallet
Ein Wallet ist, wie es die Übersetzung schon sagt, eine digitale Geldbörse. Darin können verschiedene digitale Werte wie zum Beispiel Kryptowährungen oder auch NFTs gespeichert werden. Je nach Kryptowährung oder Vermögenswert gibt es unterschiedliche Wallet-Anbieter, auf die Anleger zurückgreifen können. Wallets sind mit einem Bankkonto vergleichbar, wobei der Private Key als Zugang dient (vergleichbar mit einer PIN).
Wertreferenzierende Token
Als wertreferenzierende Token („Asset-referenced Token“) gelten gemäß MiCAR Kryptowerte, die keine E-Money Token sind und die zum Ziel haben, einen stabilen Wert durch Bezugnahme auf einen anderen Wert oder ein Recht oder eine Kombination davon, einschließlich einer oder mehrerer offiziellen Währungen, beizubehalten.
Zentrale Wertpapierregister
In ein zentrales Wertpapierregister werden Zentralregisterwertpapiere eingetragen. An die Stelle der bisher gebräuchlichen physischen Globalurkunde tritt ein Eintrag der Emission in eine Datenbank. Transaktionen werden nicht etwa in der Globalurkunde bzw. in dem elektronischen Register abgebildet, sondern durch elektronische Buchungen auf Depotkonten. Beide Begebungsformen führen deshalb zu vergleichbaren Abwicklungsstrukturen, so dass sich in der Wertpapierhandelspraxis nur wenig ändern wird. Durch das eWpG wird fingiert, dass elektronische Wertpapiere als Sachen im Sinne des § 90 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) gelten. Somit richtet sich die Übertragung elektronischer Wertpapiere weiterhin grundsätzlich nach den sachenrechtlichen Vorschriften des BGB. Zentrale Register können von einer Wertpapiersammelbank (andere Bezeichnung: Zentralverwahrer) oder, bei ausdrücklicher Ermächtigung durch den Emittenten, von einem Verwahrer (andere Bezeichnung: Depotbank) geführt werden. Werden Zentralregisterwertpapiere auf den Namen einer Wertpapiersammelbank in ein von dieser geführtes zentrales Register eingetragen, werden sie nach § 12 Absatz 3 eWpG automatisch in deren Effektengiro einbezogen. Damit sind die Voraussetzungen des Artikel 3 der europäischen Zentralverwahrerverordnung (Central Securities Depositories Regulation – CSDR) für einen Börsenhandel geschaffen. Zentralregisterwertpapiere, die nicht in das Effektengiro eines Zentralverwahrers einbezogen sind, sind vom Handel an einem Handelsplatz im Sinne der Finanzmarktrichtlinie MiFID ausgeschlossen. Regulierte Märkte, multilaterale Handelssysteme (Multilateral Trading Facilities – MTF) und organisierte Handelssysteme (Organised Trading Facilities – OTF) kommen deshalb nicht als Handelsplatz in Betracht. (Vgl. Bafin Veröffentlichung von 15.07.2021)
Zentralverwahrer (CSD)
Zentralverwahrer (engl.: Central Securities Depository, CSD) übernehmen als Finanzmarktinfrastrukturen die Verwahrung und Übertragung von vertretbaren Wertpapieren. Dies erfolgt zum einen in der heute eher unüblichen Form effektiver Stücke, zum anderen in der Form von Bucheinträgen (sog. Effektengiro). Im Zuge der Emission von Wertpapieren übernehmen CSDs eine quasi-notarielle Funktion und gewährleisten die korrekte Registrierung der emittierten Wertpapiere. In der Folge obliegt es dem CSD, zur Integrität der Emission über den gesamten Lebenszyklus der Wertpapiere beizutragen. Dies erfolgt bei Verbuchungen im Effektengiro zum einen durch die sichere Aufbewahrung der Urkunden (in der Regel einer sog. Globalurkunde) in einem Tresor des CSDs. Zum anderen durch die regelmäßige Abgleichung zwischen dem emittierten Gesamtbestand gemäß der bei ihm verwahrten Urkunden und den jeweiligen Einzelbeständen der CSD-Teilnehmer am betroffenen Wertpapier.
*Die Beschreibungen wurden von FinPlanet basierend auf öffentlichen Informationen erstellt. FinPlanet übernimmt keine Garantie über die Vollständigkeit oder Stimmigkeit der Beschreibungen.

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