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26.6.2023

Die deutsche Kryptoverwahrlandschaft

FinPlanet gibt einen Überblick über Unternehmen, die berechtigt sind das Kryptoverwahrgeschäft in Deutschland zu erbringen

Bis dato sind nur wenige Institute berechtigt die Kryptoverwahrung in Deutschland für Kunden anzubieten. Aktuell besitzen lediglich sieben Institute eine Lizenz zur Durchführung des Kryptoverwahrgeschäfts gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 6 KWG. Darüber hinaus existieren sechs weitere Institute, welche das Geschäft nach eigenen Aussagen im Rahmen einer vorläufigen Lizenz gemäß § 64y KWG anbieten.

Vereinzelte wenige Unternehmen haben zudem veröffentlicht, dass ein Erlaubnisantrag eingereicht wurde.

*Die Einträge der Wissensdatenbank wurden von FinPlanet basierend auf öffentlichen Informationen erstellt. FinPlanet übernimmt keine Garantie über die Vollständigkeit oder Stimmigkeit der Einträge.

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