Wie können Fonds nach KAGB in digitale Vermögenswerte investieren?
Diese Frage ist komplex und muss differenziert betrachtet werden. Denn abhängig von der Ausgestaltung des Fonds müssen verschiedene Anforderungen erfüllt werden, um in digitale Vermögenswerte investieren zu können. Das wiederum kann die Arten der Investitionsmöglichkeiten einschränken.
Zudem müssen Investment Manager und Kapitalverwaltungsgesellschaften sich die Frage der Angemessenheit der angebundenen Partner stellen. So hat beispielsweise die beauftragte KAGB-Verwahrstelle bei einem Investment in Kryptowerte in Form von Kryptowährungen die Anforderungen an eine Verwahrung von Kryptowerten zu erfüllen, und somit ist die zusätzliche Erlaubnis zur Kyptoverwahrung nach § 1 Abs. 1a Nr. 6 KWG erforderlich.
Das gemeinsam von Herrn Eric Romba, Partner bei Osborne Clarke (Deutschland - Osborne Clarke), und FinPlanet erstellte Factsheet soll Investmentmanagern, Kapitalverwaltungsgesellschaften, KAGB-Verwahrstellen, Kryptoverwahrern und weiteren interessierten Parteien als Übersicht dienen.
Gerne steht euch das Team von FinPlanet als Ansprechpartner zur Verfügung. Bei rechtlichen Fragen stellen wir gerne Kontakt zu Herrn Romba und seinem Team her.
Für weitere Informationen verweisen wir auch auf die Artikel von Osborne Clarke: