FinPlanet gibt einen Überblick über Unternehmen, die berechtigt sind das Kryptoverwahrgeschäft in Deutschland zu erbringen
Wir freuen uns Ihnen einen weiteren Eintrag unserer Wissensdatenbank vorzustellen!!
Folgen Sie einfach dem Link unten, um mehr über die deutsche Kryptoverwahrlandschaft zu erfahren. Erfahrt, welche Unternehmen über eine vorläufige Erlaubnis nach KWG 64y und volle Lizenz nach §1 Abs. 1a Satz 2. Nr. 6 verfügen, sowie welche Unternehmen öffentlich verkündet haben, dass diese eine Erlaubnis beantragen wollen. Wir haben Ihnen alle notwendigen Informationen in Form einer anschaulichen Map zusammengetragen.
Bei Fragen oder Anmerkungen kommen Sie gerne jederzeit auf uns zu.